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§1 – Der Stammtisch
An jedem ersten Freitag eines jeden Mondes versammeln sich die ehrenwerten Ritter zur geselligen Runde am Stammtisch, auf dass Freundschaft, Ehre und der rechte Durst gebührend gepflegt werden.
Ein jeder Ritter, der der Runde fernbleibt, ohne rechtzeitige Abmeldung (siehe §3), gilt als mit allen an diesem Tage beschlossenen Regelungen und Entscheidungen einverstanden.
§2 – Die Feierlichkeiten
Jede zweite Runde eines Mondes wird mit einem Fest begangen, welches durch den Vorstand wohl überlegt und in Absprache mit der Tafelrunde organisiert wird. Es steht einem jeden Ritter frei, Vorschläge zu unterbreiten, auf dass das Fest gar prächtig werde.
§3 – Die Pflicht zur Anwesenheit
Ein jeder Ritter, der verhindert ist, hat seine Abwesenheit spätestens vier Tage vor der Zusammenkunft kundzutun. Wer unversehens fehlt, soll einen triftigen Grund darlegen. Wer sich jedoch viermal in Folge ohne rechtmäßige Entschuldigung der Runde entzieht, wird ohne weiteres Federlesen aus der ehrwürdigen Gemeinschaft verbannt.
§4 – Verspätung zur Tafelrunde
Ein jeder Ritter möge sich zur festgesetzten Stunde einfinden. Sollte ein Ritter verhindert sein, meldet er seinen Verzug mindestens zwei Stunden vorher an. Die ersten zehn Minuten der Verspätung gelten als verziehen, für jede weitere angefangene Viertelstunde, wird ein Straftribut in Höhe von zwei Dukaten entrichtet.
Sollte sich ein Ritter gar erlauben, mit einer ganzen Stunde Verzug zu erscheinen, so wird zu den angesammelten Strafdukatensätzen ein zusätzlicher Tribut von fünf Dukaten erhoben, auf dass die Disziplin gewahrt werde.
§5 – Der monatliche Tribut
Ein jeder Ritter ist gehalten, seinen monatlichen Tribut von zwanzig Dukaten stets zum Ersten eines jeden Mondes zu entrichten. Wem es an Pünktlichkeit gebricht, dem sei eine letzte Gnadenfrist gewährt: bis zum Tage der nächsten Zusammenkunft am Stammtisch. Denn an jenem Abend wird feierlich Abrechnung gehalten. Sollte ein Ritter sodann immer noch säumig sein, wird ihm ohne Erbarmen ein Straftribut von fünf Dukaten auferlegt, auf dass die Kasse stets gefüllt und die Ordnung gewahrt bleibe.